FAQ

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Häufige Fragen

 

1. Wie und wann kann ich die CORONA MEDICAL Vertriebs GmbH erreichen?

Unsere Kundenberater erreichen Sie persönlich von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6646572.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen, wie beispielsweise eine Bestellung aufzugeben oder um einen Rückruf zu bitten.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an info@corona-gmbh.de oder uns ein Fax schicken an 02236 890779.

Über unsere Homepage können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht schicken oder den Rückrufservice nutzen.


2. Muss ich mein Rezept zuschicken oder reicht die Kopie aus?

Das Rezept im Original ist die Grundlage, um Sie beliefern und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen zu können. Daher reicht eine Kopie nicht aus. Sie können sich auf unserer Homepage einen Freiumschlag herunterladen und uns das Rezept kostenfrei zuschicken.


3. Wie lange ist mein Rezept gültig?

Eine Einzelverordnung, das heißt, auf der Verordnung ist kein Zeitraum angegeben, ist für eine Lieferung bzw. für einen Monat gültig.

Ist auf dem Rezept ein Zeitraum angegeben, ist das Rezept für diesen Zeitraum gültig, maximal jedoch für den zulässigen vorgegebenen Zeitraum Ihrer Krankenkasse.

Die Zeitangabe auf dem Rezept "auf Dauer", bedeutet, dass dieses Rezept mindestens länger als einen Monat gültig ist. Der genaue Zeitraum ist hier von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und können Sie Ihrem Lieferschein entnehmen.


4. Was muss auf dem Rezept stehen und was muss ich beachten?

  • Hilfsmittel und Arzneimittel (Teststreifen) müssen auf zwei getrennten Rezepten verschrieben werden
  • auf Hilfsmittelrezepten darf die Diagnose nicht fehlen
  • Stempel und Unterschrift des Arztes sind zwingend erforderlich
  • das Rezept darf nicht älter als 4 Wochen sein

Im Bereich der Inkontinenz werden überwiegend Dauerverordnungen verschrieben, die für eine längere Zeit gültig sind. Auf einer Dauerverordnung sollten mindestens folgende Angaben stehen:

  • das Wort "Dauerverordnung" oder dass Hilfsmittel auf Dauer benötigt werden
  • Diagnose
  • Tages- bzw. Monatsbedarf
  • Stempel und Unterschrift des Arztes


5. Wie lange dauert die Lieferzeit?

Sobald uns das Rezept vorliegt und Ihre Krankenkasse die Versorgung genehmigt hat, erhalten Sie die gewünschten Produkte in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.


6. Kann ich die Ware an eine abweichende Adresse schicken lassen?

Ja. Die Rechnungsadresse kann von der Lieferadresse abweichen. Eine Alternativzustellung ist jedoch nur innerhalb Deutschlands möglich.


7. Wie hoch sind die Versandkosten?

Ab einem Bestellwert von 25,00 € ist die Lieferung für Sie kostenfrei. Bei Bestellungen unter 25,00 € berechnen wir Versandkosten von 4,50 € pro Bestellung.

Für die Lieferung von Produkten auf Rezept berechnen wir keine Versandkosten.


8. Was kann ich tun, wenn ich die falsche Ware erhalten habe?

Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass Sie ein falsches Produkt erhalten haben, öffnen Sie aus hygienischen Gründen nicht die einzelnen Innen-Pakete und rufen Sie uns an. Wir veranlassen entweder eine Abholung oder schicken Ihnen einen Rücksendeaufkleber zu, sodass Sie die Produkte kostenfrei an uns zurückschicken können.

Sie erhalten umgehend von uns das richtige Produkt.


9. Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises leisten - maximal 10,00 € pro Monat. Dies jedoch nur bis zu einer Grenze von 2 % (bei chronisch Kranken gilt 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens.

Bei Hilfsmitteln zum Gebrauch fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises an, jedoch mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €.

Wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben, können Sie sich auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Liegt eine Befreiung vor, schicken Sie uns bitte unbedingt eine Kopie des Befreiungsausweises zu, um zu vermeiden, dass wir Ihnen die Zuzahlung in Rechnung stellen.

Teststreifen für das Blutgerinnungsmessgerät, als auch Blutzuckerteststreifen gehören nicht zu der Gruppe der Hilfsmittel und sind zuzahlungsfrei!


10. Wann und wie lange muss ich Zuzahlungen leisten?

Bei einer Einzelverordnung, die für eine Lieferung bzw. einen Monat gültig ist, fällt eine Zuzahlung für das abgegebene Produkt einmalig an.

Bei Dauerverordnungen sind Sie mit einer Lieferung je nach Tagesbedarf für mehrere Monate versorgt und eine Zuzahlung fällt hier pro Monat an.

Um Sie nicht jeden Monat zur Bank schicken zu müssen, erhalten Sie von uns eine Zuzahlungsrechnung für das Quartal.


11. Was ist die wirtschaftliche Aufzahlung/Mehrkosten?

Produkte, die aufgrund ihrer Ausstattung über das Maß der medizinischen Notwendigkeit hinausgehen, sind für Sie gegebenenfalls mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung verbunden. Diese sind auf der Rechnung vermerkt mit dem Wortlaut "Mehrkosten zum Premiumartikel".

Die Mehrkosten bzw. Aufzahlungen sind zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu leisten, auch wenn eine Befreiung für das Jahr besteht und werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.


12. Wie hoch sind die Mehrkosten und was bedeutet die Mehrkostenerkärung?

Mit der Mustersendung erhalten Sie Produkte, die für Sie kostenfrei sind und Produkte, die mit Mehrkosten verbunden sind. Die Auflistung der Produkte (Mehrkostenerklärung) mit den jeweiligen Preisen liegt der Lieferung bei. Hier kreuzen Sie das gewünschte Produkt an und erklären sich mit Ihrer Unterschrift mit den eventuell anfallenden Mehrkosten einverstanden.


13. Was bedeutet die Versichertenerklärung?

Um die Kosten für Ihre Hilfsmittelversorgung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, können Sie die Produkte einer Produktart nicht von mehreren Stellen beziehen. Mit der Versichertenerklärung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Sie mit den Produkten versorgen dürfen und Sie von keinem anderen Leistungserbringer zusätzlich Produkte erhalten.


14. Was kann ich tun, wenn ich mit den Produkten nicht mehr zurechtkomme?

Gerne können Sie sich an unsere Kundenberater wenden und wir schicken Ihnen bei Bedarf ein weiteres Musterpaket zu.


15. Wie und wo kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades 1,2,3,4 oder 5 haben Sie einen Anspruch auf erstattungsfähige Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € monatlich, bei einer Beihilfeberechtigung sind es 20,00 € pro Monat. Sie können sich auf unserer Homepage den Pflegeantrag herunterladen, uns mit dem ausdruckbaren Freiumschlag zuschicken und wir leiten diesen weiter an Ihre Pflegekasse. Nach Erhalt der Genehmigung Ihrer Pflegekasse, können Sie monatlich Ihre Produkte nach Gebrauch bei uns anfordern und wir schicken Ihnen diese kostenfrei zu.


16. Haben alle Diabetiker einen Anspruch auf Blutzuckerteststreifen über ein Kassenrezept?

Jeder Diabetiker hat nach dem SGB V § 12 und § 31 ein Recht auf eine Verordnung von Blutzuckertestsreifen zu Lasten der Krankenkasse, wenn "medizinisch notwendig".

Die medizinische Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt fest. Diese besteht u.a. bei Patienten, die mit Insulin behandelt werden.


17. Muss das Blutgerinnungsmessgerät nach ein paar Jahren geeicht werden?

Nein! Für das Blutgerinnungsmessgerät müssen Sie keine regelmäßigen Qualitätskontrollen durchführen lassen. Durch eine integrierte Qualtitäskontrolle im Blutgerinnungsmessgerät wird jeder Teststreifen und das Gerät selbst vor Messbeginn automatisch auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft.


18. Wie erhalte ich einen Freiumschlag?

Sie können hier auf der Homepage einen Freiumschlag herunterladen und nach der beigefügten Anleitung falten. Klicken Sie hier.


19. Warum sollten Einlagen nicht zusätzlich zu einer Pants oder Windelhose verwendet werden?

Durch das Einkleben einer Einlage wird die Funktion einer Windelhose oder Pants beeinträchtigt und die Saugleistung nicht erhöht. Im Gegenteil: Hier kann nur die Saugleistung der Einlage wirken und diese ist in der Regel weniger als bei einer Windelhose oder Pants. Sobald die Aufsaugkapazität der Einlage erschöpft ist, entweicht der Urin rechts und links der Einlage und sorgt für eine unangenehme Nässe an den Innenseiten der Oberschenkel. Zudem kommt es bei Verwendung mehrerer Produkte zu einer stärkeren Schweißbildung mit dem Risiko eines Hitzestaus. Die Folge sind oftmals Hitzepickel, gerötete Haut, Juckreiz und Schmerzen.


20. Warum erhalte ich keine Pants ohne Mehrkosten?

Die Versorgung muss nach dem im Sozialgesetzbuch festgelegten "Wirtschaftlichkeitsgebot" ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Eine Versorgung mit Pants überschreitet in der Regel die Notwendigkeit nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sollte bei Ihnen allerdings eine besondere Versorgungssituation vorliegen, kann dies im Rahmen einer erneuten Beratung und eventuell unter Zuziehung einer medizinischen Prüfung geklärt werden.

Sprechen Sie unsere Kundenberater wegen einer alternativen Versorgung mit günstigeren Produkten an!


21. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Zuzahlungsrechnungen verschicken wir an Sie quartalsweise und die Aufzahlungsrechnung finden Sie im Karton Ihrer Lieferung. Mit der Rechnung erhalten Sie einen Überweisungsträger, den Sie ausfüllen und an Ihre Bank abgeben können. Oder auch per Online-Banking direkt an uns überweisen können.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen und wir ziehen die fälligen Beträge von Ihrem Konto ein.

Das Formular zur Einzugsermächtigung erhalten Sie hier. Diese können Sie uns per Fax oder mit dem ausdruckbaren Freiumschlag zukommen lassen.

In unserem Webshop können Sie die Rechnung per Lastschrift, Paypal, Kreditkarte oder per Vorkasse bezahlen.